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   OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 12 ME 77/17   

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OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 12 ME 77/17 (https://dejure.org/2017,23374)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.07.2017 - 12 ME 77/17 (https://dejure.org/2017,23374)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 12 ME 77/17 (https://dejure.org/2017,23374)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs 1 S 2 FeV; § ... 46 Abs 1 S 2 FeV; § 46 Abs 1 S 1 FeV; Anl 4 Nr 9.1 FeV; § 3 Abs 1 S 3 SOG ND; § 70 Abs 2 SOG ND; § 64 Abs 4 S 2 SOG ND; § 410 StPO; § 3 Abs 1 S 1 StVG; § 146 Abs 4 S 6 VwGO; § 146 Abs 4 S 3 VwGO; § 146 Abs 4 S 1 VwGO
    Ablieferung; Ablieferungspflicht; Androhung; bestimmter Antrag; Beschwer; Beschwerdebegründung; Beschwerdebegründungsfrist; Beschwerdegründe; Betäubungsmittel; Besitz; Einnahme; Konsum; Darlegungsbeschwerde; Darlegungsfrist; Einspruch; Einwendung; Ergänzung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16

    Aggressionspotential; Anhaltspunkte; Beweiswürdigung; Bindung; Bindungswirkung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 12 ME 77/17
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats muss ein Kraftfahrer rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt dann gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen ergeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.9.1992 - BVerwG 11 B 22.92 -, NVwZ-RR 1993, 165 f., hier zitiert nach juris, Rn. 3; Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 -, DAR 2017, 159 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 11, m. w. N.).

    Insbesondere genügt es nicht, wenn der Kraftfahrer nur die Hypothese aufstellt, dass sich der Sachverhalt auch anders abgespielt haben könnte, als er in einer ihm gegenüber ergangenen, rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung festgestellt wurde, ohne dass er den abweichenden Geschehensablauf positiv behauptet und im Einzelnen stimmig schildert (Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 -, DAR 2017, 159 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 12, m. w. N.).

  • BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 39.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 12 ME 77/17
    α) Der Senat lässt offen, ob und ggf. für welche Fallgestaltungen an der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.1975 - BVerwG VII B 39.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41; Nds. OVG, Beschl. v. 26.11.1998 - 12 O 5186/98 -, juris, und Beschl. v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 -, DAR 2017, 339 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 8) festgehalten werden kann, wonach schon dann kein Anlass besteht, solchen Einwendungen nachzugehen, wenn es der Kraftfahrer versäumt hat, von Rechtsbehelfen Gebrauch zu machen, die gegen eine strafgerichtliche Entscheidung gegeben waren und mit denen bereits im Strafverfahren die erst später erhobenen Einwendungen hätten geltend gemacht werden können.

    Dies gilt auch dann, wenn eine strafgerichtliche Entscheidung lediglich ein Strafbefehl ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.1975 - BVerwG VII B 39.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41; Nds. OVG, Beschl. v. 26.11.1998 - 12 O 5186/98 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 O 5186/98

    Zur Berücksichtigung von in Strafbefehlen; Fahrerlaubnisentziehung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 12 ME 77/17
    α) Der Senat lässt offen, ob und ggf. für welche Fallgestaltungen an der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.1975 - BVerwG VII B 39.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41; Nds. OVG, Beschl. v. 26.11.1998 - 12 O 5186/98 -, juris, und Beschl. v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 -, DAR 2017, 339 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 8) festgehalten werden kann, wonach schon dann kein Anlass besteht, solchen Einwendungen nachzugehen, wenn es der Kraftfahrer versäumt hat, von Rechtsbehelfen Gebrauch zu machen, die gegen eine strafgerichtliche Entscheidung gegeben waren und mit denen bereits im Strafverfahren die erst später erhobenen Einwendungen hätten geltend gemacht werden können.

    Dies gilt auch dann, wenn eine strafgerichtliche Entscheidung lediglich ein Strafbefehl ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.1975 - BVerwG VII B 39.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41; Nds. OVG, Beschl. v. 26.11.1998 - 12 O 5186/98 -, juris).

  • BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14

    Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 12 ME 77/17
    Gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit einer strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen ergeben sich insbesondere, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die nach § 359 Nr. 5 StPO ein Wiederaufnahmeverfahren zulässig machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.9.1981 - BVerwG 7 B 188.81 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60, hier zitiert nach juris, Rn. 7), oder sonst Umstände gegeben sind, die auf eine offensichtliche Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Würdigung mit Relevanz für das Ergebnis schließen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.2.2016 - BVerwG 3 B 68.14 -, ZInsO 2016, 795 f., hier zitiert nach juris, Rn. 20, zu einer vergleichbaren Problematik im ärztlichen Berufsrecht).
  • BGH, 10.06.2015 - XII ZB 611/14

    Beschwerdebegründung in Ehe- und Familienstreitsachen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 12 ME 77/17
    Die hiernach gegebene Unbestimmtheit des Rechtsmittels wegen eines Teils des Beschwerdeangriffs führt allerdings nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels insgesamt (vgl. BGH, Beschl. v. 10.6.2015 - XII ZB 611/14 -, NJW-RR 2015, 963 f., hier zitiert nach juris, Rn. 12, zu § 117 Abs. 1 Satz 1 FamFG).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2017 - 12 ME 240/16

    Fahreignungs-Bewertungssystem; Fahrerlaubnisentziehung; Löschung; Tilgung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 12 ME 77/17
    Dagegen ließe sich aber anführen, dass eine Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegen die Kostenregelung gemäß § 80 Abs. 6 VwGO voraussetzen würde, dass der Antragsteller bei dem Antragsgegner erfolglos einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hätte oder ihm wegen der Kosten eine Vollstreckung drohen würde (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.2.2017 - 12 ME 240/16 -, DV 2017, 112 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 17, m. w. N.) - was weder dargelegt noch ersichtlich ist.
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 12 ME 77/17
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats muss ein Kraftfahrer rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt dann gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen ergeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.9.1992 - BVerwG 11 B 22.92 -, NVwZ-RR 1993, 165 f., hier zitiert nach juris, Rn. 3; Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 -, DAR 2017, 159 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 11, m. w. N.).
  • OLG Hamm, 27.10.2016 - 3 RVs 80/16

    Urteil; Liste angewendete Vorschriften; Beschwer; nachträgliche Gesamtstrafe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 12 ME 77/17
    Nicht beschwert ist, wer sich lediglich durch die Entscheidungsbegründung beschwert fühlt, und zwar auch dann nicht, wenn diese Begründung ihm in anderen rechtlichen Zusammenhängen - etwa im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren - mittelbar nachteilig ist (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 27.10.2016 - III-3 RVs 80/16 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16

    Cannabisanbau; gelegentlicher Cannabiskonsum; regelmäßiger Cannabiskonsum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 12 ME 77/17
    α) Der Senat lässt offen, ob und ggf. für welche Fallgestaltungen an der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.1975 - BVerwG VII B 39.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41; Nds. OVG, Beschl. v. 26.11.1998 - 12 O 5186/98 -, juris, und Beschl. v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 -, DAR 2017, 339 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 8) festgehalten werden kann, wonach schon dann kein Anlass besteht, solchen Einwendungen nachzugehen, wenn es der Kraftfahrer versäumt hat, von Rechtsbehelfen Gebrauch zu machen, die gegen eine strafgerichtliche Entscheidung gegeben waren und mit denen bereits im Strafverfahren die erst später erhobenen Einwendungen hätten geltend gemacht werden können.
  • BVerwG, 28.09.1981 - 7 B 188.81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 12 ME 77/17
    Gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit einer strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen ergeben sich insbesondere, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die nach § 359 Nr. 5 StPO ein Wiederaufnahmeverfahren zulässig machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.9.1981 - BVerwG 7 B 188.81 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60, hier zitiert nach juris, Rn. 7), oder sonst Umstände gegeben sind, die auf eine offensichtliche Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Würdigung mit Relevanz für das Ergebnis schließen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.2.2016 - BVerwG 3 B 68.14 -, ZInsO 2016, 795 f., hier zitiert nach juris, Rn. 20, zu einer vergleichbaren Problematik im ärztlichen Berufsrecht).
  • VG Lüneburg, 27.02.2017 - 6 A 11/17
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2019 - 12 ME 141/19

    Fahrerlaubnisentziehung; Gutachtenanforderung; Gutachtenanordnung

    Damit besteht auch kein anzuerkennendes Vollzugsinteresse mehr daran, das durch § 64 Abs. 4 Satz 1 Alt. 1 NPOG (i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 3 NPOG) angeordnete Entfallen der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Androhung des Zwangsmittels aufrecht zu erhalten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 4.7.2017 - 12 ME 77/17 -, juris, Rn. 21).

    Im Übrigen dürfte ein Begehren des Antragstellers nach Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Festsetzung der Verwaltungskosten unzulässig sein, weil eine Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegen diese Festsetzung gemäß § 80 Abs. 6 VwGO voraussetzen würde, dass der Antragsteller bei dem Antragsgegner erfolglos einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hätte oder ihm wegen dieser Kosten eine Vollstreckung drohen würde (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 4.7.2017 - 12 ME 77/17 -, a. a. O., juris, Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 12 ME 249/16

    Brücke; Gefahr; Gefahrenverdacht; Gefahrerforschungseingriff; konkrete Gefahr;

    Beschwerdegründe, die bereits fristgerecht - und jeweils in einer den Mindestanforderungen des Auseinandersetzungsgebotes (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO) genügenden Weise - geltend gemacht worden sind, können im Verfahren über Darlegungsbeschwerden im Sinne des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO auch noch nach dem Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist vertieft werden; erst die Einführung qualitativ neuer Gründe in das Beschwerdeverfahren ist nach Ablauf der Frist unzulässig (vgl. Senatsbeschl. v. 4.7.2017 - 12 ME 77/17 -, juris, Rn. 16; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 146 Rn. 85).
  • VG Lüneburg, 05.12.2018 - 1 B 54/18

    Abbau; Abgabe Führerschein; Blutprobenentnahme; Cannabis; Gelegentlichkeit; THC

    Zwar kann die Androhung eines Zwangsmittels, sofern sie mit dem zu vollstreckenden Verwaltungsakt, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird, verbunden ist, auch bereits dann erfolgen, wenn der Grundverwaltungsakt - hier die Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheines - noch nicht unanfechtbar ist oder ein Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat (BeckOK, VwVfG, Stand: 1.1.2018, VwVG § 13 Rn. 3; Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 11. Auflage 2017, VwVG § 13 Rn. 2; Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheit des Bundes, 1. Auflage 2014, VwVG § 13 Rn. 5; Lemke, VwVG, 1. Auflage 2012, § 13 Rn. 6 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22.4.2010 - OVG 11 B 9.09 -, juris Rn. 15; Kammerbeschl. v. 5.11.2018 - 1 B 42/18 -, juris Rn. 28; im Ergebnis wohl auch: Nds. OVG, Beschl. v. 4.7.2017 - 12 ME 77/17 -, juris Rn. 21).
  • VG Lüneburg, 05.11.2018 - 1 B 42/18

    Ablieferung; Androhung; Aufbauseminar; Einziehung; Fahrerlaubnis auf Probe;

    Zwar kann die Androhung unmittelbaren Zwangs, sofern sie mit dem zu vollstreckenden Verwaltungsakt, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird, verbunden ist, auch bereits dann erfolgen, wenn der Grundverwaltungsakt noch nicht unanfechtbar ist oder ein Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat (BeckOK, VwVfG, Stand: 1.1.2018, VwVG § 13 Rn. 3; Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 11. Auflage 2017, VwVG § 13 Rn. 2; Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheit des Bundes, 1. Auflage 2014, VwVG § 13 Rn. 5; Lemke, VwVG, 1. Auflage 2012, § 13 Rn. 6 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22.4.2010 - OVG 11 B 9.09 -, juris Rn. 15; im Ergebnis wohl auch: Nds. OVG, Beschl. v. 4.7.2017 - 12 ME 77/17 -, juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2017 - 5 A 2529/15

    Untersagung der Haltung eines Schäferhundmischlings wegen Gefährlichkeit;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 -, juris, Rn. 10 ff.; Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 -, juris, Rn. 37 f.; Beschluss vom 23. Juni 1975 - VII B 39.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41 S. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 21 ZB 14.1953 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 30. September 2010 - 21 BV 09.1279 -, juris, Rn. 26; Nds. OVG, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 12 ME 77/17 -, juris, Rn. 14.
  • VG Würzburg, 25.01.2021 - W 6 S 21.48

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Betäubungsmitteln

    Dagegen obliegt es weder den Fahrerlaubnisbehörden noch den Gerichten, den Katalog typischer Nichteignungstatbestände der Anlage 4 zur FeV durch Rechtsfortbildung auf atypische oder seltene Fallgestaltungen auszudehnen (zum Ganzen NdsOVG, B.v. 4.7.2017 - 12 ME 77/17 - BeckRS 2017, 116186 Rn. 16).
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